AGB der Crossmediaworld GmbH
Die Firma Crossmediaworld GmbH (nachfolgend Crossmediaworld genannt), Raiffeisenstr. 27-29, 70794 Filderstadt, wickelt Ihre Aufträge aufgrund nachfolgender Allgemeiner Geschäftsbedingungen ab. Die Geschäftsbedingungen sind auch dann maßgebend, wenn ein Auftrag anderslautende oder abweichende Einkaufsbedingungen enthält. Diese werden von Crossmediaworld nicht akzeptiert, es sei denn, die Crossmediaworld hat sie schriftlich bestätigt.
1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Lieferungen, Leistungen und Angebote der Crossmediaworld erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden, die Crossmediaworld nicht ausdrücklich anerkennt, sind für Crossmediaworld unverbindlich, auch wenn Crossmediaworld ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.2 Alle Angebote gelten vorbehaltlich der Prüfung der eingelieferten Daten. Sollten sich höhere Aufwände ergeben, wird Crossmediaworld den Kunden vor Beginn der Arbeiten informieren und sein Einverständnis einholen.
1.3 Der Vertrag mit dem Kunden kommt mit der Auftragsbestätigung von Crossmediaworld bzw. mit Ausführung des Auftrages zustande.
2. PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
2.1 Die Preise ergeben sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem Angebot. Sofern nichts anderes vermerkt, sind diese Preise Nettopreise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet.
2.2 Sofern im Auftrag mit dem Kunden nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erbringen.
2.3 Die Zahlung durch Wechsel unterliegt vorheriger Vereinbarung.
2.4 Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind Verzugszinsen bzw. Stundungszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Zusätzlich entsteht eine Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von bis zu 40,– EUR. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bei Zahlungsverzug des Kunden ist nicht ausgeschlossen.
2.5 Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlungsverpflichtung aus dem Vertrag in Zahlungsverzug, ist Crossmediaworld berechtigt, die bei normalem Verlauf erst später zu erfüllende Restschuld auch sofort fällig zu stellen.
2.6 Crossmediaworld ist berechtigt, bei Dienst- und Werksverträgen angemessene Abschlagszahlungen in Höhe von mind. 50 % des Auftragswertes oder Vorkasse zu verlangen.
2.7 Crossmediaworld ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Besteller falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat, der Leistungsanspruch von Crossmediaworld bei nachträglich eintretender, fehlender Kreditwürdigkeit gefährdet wird, der Besteller sich mit der Bezahlung fälliger Beträge trotz Mahnung und Nachfristsetzung in Verzug befindet oder Crossmediaworld und deren Erfüllungsgehilfen aufgrund von Arbeitskämpfen, höherer Gewalt (höhere Gewalt umfasst in diesem Sinne insbesondere folgende Ereignisse: Mobilmachung, Krieg, Aufruhr und Naturkatastrophen, Embargo, Explosion, Brand, Hochwasser, Unwetter, Pandemie, terroristische Angriffe, Sabotage, Atom-/Reaktorunfälle oder großflächiger Ausfall des Internets. Als höhere Gewalt gelten auch die Folgen eines Arbeitskampfs bei der Deutschen Post oder einem mit der Deutschen Post gemäß §§ 15 ff Aktiengesetz verbundenen Unternehmen oder einem beauftragten Subunternehmer, soweit sich dadurch Auswirkungen auf die Leistung der Deutschen Post ergeben), Naturkatastrophen u. a. nicht liefern können, soweit die Betriebsstörung nicht im Verantwortungsbereich von Crossmediaworld liegt und es sich nicht um lediglich vorübergehende Leistungsstörungen handelt.
2.8 Aufrechnung mit Gegenforderungen oder Zurückbehaltung von Zahlungen kann der Kunde nur geltend machen, wenn und soweit seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
3. LIEFERUNG
3.1 Der Liefertermin ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem Angebot, Fixtermine bedürfen einer ausdrücklichen und gesonderten Vereinbarung.
3.2 Wenn Verzögerungen durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Unternehmen oder Personen eintreten (Änderungswünsche, verspätete Lieferung oder Rücklieferung von Versandmaterialien) oder von ihm beizustellende Materialien bei Crossmediaworld nicht termingemäß eingehen, verlängern sich die Liefertermine. Anspruch auf vorrangige Bearbeitung verspäteter Aufträge besteht nicht.
3.3 Besteht der Kunde trotz der von ihm zu vertretenden Terminverzögerungen auf umgehende Bearbeitung und kommt es dann wegen der besonderen Eilbedürftigkeit nicht mehr zu Qualitätskontrollen, die Crossmediaworld üblicherweise kundenseitig durchführen lässt, haftet Crossmediaworld nicht für Qualitätsbeanstandungen.
3.4 Crossmediaworld ist nicht verpflichtet, vom Kunden oder von Dritter Seite für den Kunden zur Verfügung gestelltes Werbematerial daraufhin zu prüfen, ob dieses zu einem bestimmten Termin dem Empfänger zugestellt sein muss (Veranstaltung, Messeeinladung etc.).
3.5 Höhere Gewalt (siehe Punkt 2.7), Arbeitskämpfe, unverschuldetes Unvermögen seitens Crossmediaworld oder deren Vorlieferanten verlängern die Liefer- bzw. Leistungsfrist um mindestens die Dauer der Behinderung.
3.6 Vereinbarte Lieferzeiten gelten als ungefährer Liefertermin. Im Falle des Verzuges ist der Kunde nur berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
3.7 Crossmediaworld ist erst dann verpflichtet die Sendungen aufzuliefern, wenn die Portovorauszahlung bei Crossmediaworld oder deren Erfüllungsgehilfen eingegangen ist.
4. VERARBEITUNG VON MAILINGS / DATENÜBERTRAGUNG / LETTERSHOP-ARBEITEN
4.1 Das Konfektionieren und die Auslieferung von Mailings erfolgt durch Crossmediaworld in branchenüblicher Weise.
4.2 Die Übertragung von Daten an Crossmediaworld bzw. von Crossmediaworld zum Kunden hat grundsätzlich gesichert via SFTP und/oder mindestens als verschlüsselte Übermittlung von schützenswürdigen Daten zu erfolgen. Von einer ungeschützten Übermittlung oder einem Versand über den Postweg rät Crossmediaworld dringend ab. Crossmediaworld übernimmt keine Haftung für Datenverlust, Datenmissbrauch und ähnliches auf dem Transportweg.
4.3 Abgleiche gegen Datenbestände von Drittfirmen
4.3.1 Bei Abgleichen gegen die Datenbestände von Drittfirmen akzeptiert der Kunde (Dienstleistungspartner und Endkunde) die jeweiligen AGB bzw. Vertragsbestimmungen. Diese finden sich auf den Homepages der jeweiligen Drittfirmen. Crossmediaworld teilt dem Kunden auf Verlangen den eingesetzten Drittanbieter mit. Sollte ein Abrufen der AGB nicht möglich sein, kann der Kunde Crossmediaworld informieren. Crossmediaworld liefert diese dann umgehend nach.
4.3.2 Crossmediaworld steht ein außerordentliches, fristloses Kündigungsrecht für alle Fremddaten betreffenden Verträge für den Fall zu, dass der entsprechende Datenlieferant – aus welchen Gründen auch immer – die weitere Lieferung von Daten einstellt, dass aufgrund einer erheblichen Änderung der Bezugskonditionen durch den Datenlieferanten der entsprechende Vertrag mit Crossmediaworld zu den vereinbarten Konditionen nicht mehr wirtschaftlich durchgeführt werden kann oder dass der Datenlieferant die Nutzung der Daten in der entsprechenden vertragsgegenständlichen Weise als unzulässig ansieht und nach rechtlich fundierter Einschätzung von Crossmediaworld diese Auffassung als vertretbar erscheint.
4.4 Anfallende Portokosten werden von Crossmediaworld als Portopauschale angefordert und müssen spätestens drei Tage vor dem Postaufliefertermin auf einem der Crossmediaworld-Konten unter Angabe des Verwendungszwecks unwiderruflich gutgeschrieben sein. Vor Zahlungseingang ist Crossmediaworld zur Postauflieferung nicht verpflichtet. Effektiv anfallende Gebühren ggf. auch Nachforderungen der Post wegen Gewichtsüberschreitung werden nach Auftragsbeendigung in einer Portoabrechnung mit der Portopauschale verrechnet.
4.5 Materialbestellung
4.5.1 Vom Kunden zu beschaffende Materialien (z. B. Drucksachen) sind Crossmediaworld in einwandfreiem Zustand frei Haus anzuliefern. Die Materialien werden bei Crossmediaworld weder einer Mengen- noch einer Qualitätskontrolle unterzogen. Zum Ausgleich von Auftragsdifferenzen und Rückverlusten, z. B. beim Postfertigmachen, ist eine Mehrlieferung des zu verarbeitenden Materials von 5 % erforderlich.
4.5.2 Der Kunde haftet allein dafür, dass der Inhalt von ihm angelieferter Druckvorlagen oder von ihm beigestellter Werbemittel nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, insbesondere durch die Ausführung keine Rechte Dritter, z. B. Urheberrechte, verletzt werden. Der Kunde hat Crossmediaworld von allen etwaigen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
4.5.3 Der Kunde trägt das Risiko der Verarbeitbarkeit des von ihm beigestellten Materials. Fehler aufgrund mangelnder Verarbeitbarkeit der beigestellten Materialien befreien Crossmediaworld von jeder Haftung. Eventuell notwendige Mehrarbeit aufgrund mangelnder Verarbeitbarkeit beigestellter Materialien berechtigt Crossmediaworld, angemessene Erschwerniszuschläge zu berechnen.
4.5.4 Restmaterial von Mailings wird von Crossmediaworld nach der Auftragsabwicklung vernichtet, soweit der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Restmeldung etwas anderes bestimmt. Auf diese Folge wird Crossmediaworld den Kunden bei Bekanntgabe der Restmeldung besonders hinweisen. Die Rücksendung von Restmaterial und auch von Druckvorlagen, Manuskripten, Unterlagen sowie anderer vom Kunden gelieferten Gegenständen erfolgt unfrei. Die Versandgebühr trägt der Kunde.
4.5.5 Für schuldhafte Versand- und Kuvertierungsfehler haftet Crossmediaworld nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages für den betreffenden Auftrag ohne Portoanteil. Bei Verlust oder Beschädigung beigestellten Materials haftet Crossmediaworld nur bis zur Höhe des Material- oder Herstellungswertes.
4.5.6 Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
4.5.7 Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
5. HERSTELLUNG VON WERBEMITTELN
5.1 Bei der Herstellung von Werbemitteln können handelsübliche Mehr- oder Mindermengen bis zu 10 % der bestellten Auflage nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Im Übrigen haftet der Kunde dafür, dass der Inhalt der Werbemittel nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Die weiteren Bedingungen vorstehenden Punktes 4.5.2 gelten analog.
5.2 Im Übrigen sind Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel der Lieferung innerhalb einer Ausschlussfrist von vier Wochen nach Anlieferung bei Crossmediaworld zu erheben. Dabei ist die Überprüfung durch Crossmediaworld zu gewährleisten. Versteckte Mängel müssen Crossmediaworld unverzüglich nach deren Entdeckung angezeigt werden. Kann Crossmediaworld aufgrund von Terminverzögerungen, die der Kunde verschuldet hat, wegen Eilbedürftigkeit keine Qualitätskontrollen bei Crossmediaworld oder kundenseitig mehr durchführen, haftet Crossmediaworld nicht.
5.3 Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.
5.4 Crossmediaworld haftet nicht für Mangelfolgeschäden, es sei denn, dass Crossmediaworld oder deren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
6. DATENSCHUTZERKLÄRUNG
Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung: https://www.crossmediaworld.de/datenschutz/
7. HAFTUNG
7.1 Fehler bei der Abwicklung des Auftrages, bei denen Crossmediaworld bzw. einem Erfüllungsgehilfen der Crossmediaworld ein Verschulden zur Last fällt, werden von Crossmediaworld, soweit möglich, kostenlos berichtigt (Nacherfüllungsanspruch). Ist eine Berichtigung nicht möglich, so setzen Schadensersatzansprüche gegen Crossmediaworld (einschl. deren Erfüllungsgehilfen) voraus, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Crossmediaworld vorliegt. Schadensersatzansprüche sind in jedem Fall auf den Auftragswert begrenzt. Haftung für entgangenen Gewinn, Mängelfolge- und Vertrauensschäden sind ausgeschlossen. Der Kunde kann eine weitergehende Haftung verlangen, insoweit Crossmediaworld dafür Versicherungsschutz erhalten kann. Der Kunde übernimmt die Zusatzkosten.
7.2 Beanstandungen wegen fehlerhafter Leistungen sind Crossmediaworld nach Kenntnisnahme durch den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch drei Werktage nach Erfüllung, mitzuteilen. In jedem Falle ist Crossmediaworld die Möglichkeit einer Nachbesserung einzuräumen.
8. MÄNGELGEWÄHRLEISTUNG, SCHADENSERSATZANSPRÜCHE, ANZEIGEPFLICHTEN
8.1 Gewährleistungsrechte des kaufmännischen Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen Pflichten aus § 377 HGB unverzüglich spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erkennbarkeit eines Mangels nachgekommen ist. Ist der Kunde Nichtkaufmann, beträgt die Frist bei offensichtlichen erkannten und erkennbaren Mängeln 7 Tage nach Erkennen bzw. nach Erkennbarkeit des Mangels, wobei die Frist durch Absendung der Mängelanzeige gewahrt wird.
8.2 Soweit ein Sach- oder Werkmangel der Leistung von Crossmediaworld vorliegt, ist Crossmediaworld nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt dieses fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) oder Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) zu verlangen.
8.3 Schadensersatzansprüche stehen dem Besteller nur zu, wenn Crossmediaworld, deren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung angelastet werden kann, oder Crossmediaworld schuldhaft eine Kardinalpflicht oder wesentliche Vertragspflicht verletzt hat, wobei die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist oder Crossmediaworld für die Gesundheit- oder Körperverletzung des Bestellers oder eines in den Schutzbereich dieses Vertrages einbezogenen Dritten verantwortlich gemacht werden kann, oder der entstandene Schaden durch eine durch Crossmediaworld abgeschlossene Haftpflicht-, Feuer-, Sturm- oder Diebstahlversicherung gedeckt ist, soweit nicht vom Besteller eine Versicherung tatsächlich abgeschlossen ist oder deren Abschluss lückenlos üblich und zumutbar ist, der Anspruch auf von Crossmediaworld zu vertretender Unmöglichkeit oder von Crossmediaworld zu vertretendem Verzug beruht (sofern keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Haftung von Crossmediaworld dabei auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt) oder der Anspruch auf den zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes beruht. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.
9. DATENSPEICHERUNG, DATENSCHUTZ
9.1 Hinweis zum Datenschutz (Art. 4 DSGVO): Zur Bearbeitung einer Reklamation werden die Adressdaten des Reklamanten für den Zeitraum der Reklamationsbearbeitung in unserem Unternehmen elektronisch verarbeitet und vorgehalten. Zur Beseitigung des Reklamationsgrundes kann es nötig sein, dass die Adressdaten des Reklamanten an den verantwortlichen Zusteller bzw. das verantwortliche Partnerunternehmen weitergegeben werden. Der Zusteller bzw. das Partnerunternehmen wurde auf die Anforderungen des Datenschutzes hingewiesen und zu deren Beachtung und Einhaltung verpflichtet. Durch die Meldung der Adressdaten gehen wir vom Einverständnis des Reklamanten in diese Vorgehensweise aus. Der Reklamant hat jederzeit die Möglichkeit dieser Vorgehensweise zu widersprechen.
9.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Erbringung seines Auftrages anfallenden personenbezogenen Absender und Kundendaten sowie notwendige Zusatzangaben unter Beachtung der Datenschutzgesetze zu erfassen und zu speichern.
10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
10.1 Erfüllungsort für alle aufgeführten geregelten Leistungen ist, soweit nicht anders vereinbart, Filderstadt.
10.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen Kaufgesetzes (EKG), des einheitlichen Vertragsabschlussgesetzes (EAG) und des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen, auch, soweit es innerstaatliches Recht geworden ist.
10.3 Gerichtsstand, soweit der Kunde Vollkaufmann ist, Stuttgart.
10.4 Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser AGB unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.