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Erfüllt Ihr Mailing die Voraussetzungen zu DIALOGPOST

28.02.2020

Erfüllt Ihr Mailing die Voraussetzungen zu DIALOGPOST

Neue Zugangsvoraussetzungen zu DIALOGPOST seit 2020

Die Deutsche Post änderte zum 1. Januar 2020 ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Ab diesem Zeitpunkt änderten sich zu Zugangsvoraussetzungen zu DIALOGPOST und Kunden dürfen DIALOGPOST-Produkte nur noch für den Versand von Werbung nutzen. Sendungen mit allgemeinen oder persönlichen Informationen, die keine Werbung sind, dürfen künftig nicht mehr mit DIALOGPOST versendet werden und gelten als  herkömmliche Briefe bzw. Postkarten – inkl. dem jeweils gültigem Porto.

Hintergrund ist ein rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, demzufolge die reine Inhaltsgleichheit von Briefen nicht ausreicht, um die vergünstigten Dialogpost-Tarife in Anspruch zu nehmen.

Erfüllt Ihr nächstes Mailing die neuen Zugangsvoraussetzungen zu DIALOGPOST?

Unsere Infografik zeigt es im Überblick:

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Michael Ritter | Vertriebsleiter