Erfüllt Ihr Mailing die Voraussetzungen zu DIALOGPOST

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Erlaubte Sendungsinhalte Dialogpost

Neue Zugangsvoraussetzungen zu DIALOGPOST seit 2020

Die Deutsche Post änderte zum 1. Januar 2020 ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Ab diesem Zeitpunkt änderten sich zu Zugangsvoraussetzungen zu DIALOGPOST und Kunden dürfen DIALOGPOST-Produkte nur noch für den Versand von Werbung nutzen. Sendungen mit allgemeinen oder persönlichen Informationen, die keine Werbung sind, dürfen künftig nicht mehr mit DIALOGPOST versendet werden und gelten als  herkömmliche Briefe bzw. Postkarten – inkl. dem jeweils gültigem Porto.

Hintergrund ist ein rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, demzufolge die reine Inhaltsgleichheit von Briefen nicht ausreicht, um die vergünstigten Dialogpost-Tarife in Anspruch zu nehmen.

Erfüllt Ihr nächstes Mailing die neuen Zugangsvoraussetzungen zu DIALOGPOST?

Unsere Infografik zeigt es im Überblick:

Erlaubte Sendungsinhalte Dialogpost

Gerne beraten wir Sie und prüfen Ihre nächste Aussetzung im Detail! 

Herr Michael Ritter steht Ihnen unter Tel.: 0711/894951-31 oder per E-Mail m.ritter@crossmediaworld.de gerne zur Verfügung.

Nehmen Sie gleich Kontakt zu uns auf!

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